Fenster tauschen? - Der Staat gibt unglaublichen Anreiz! BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) ist eine Bundesoberbehörde des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Seit Beginn 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM).
Sie erhalten 15% der förderfähigen Ausgaben (zwischen min. 2.000 EUR und max. 60.000 EUR - also bis zu 9.000 EUR)
Maximal sind Investitionen in Höhe von 60.000 EUR förderfähig.
Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Erneuerung von Fenstern mit einem U-Wert von <0,95 W/(m²K) oder niedriger
- Gesamtinvestition muss zwischen 2.000 EUR und 60.000 EUR liegen
- Energieberater muss eingebunden werden
- Förderung muss vor Sanierungs-Beginn beantragt werden
- Fenster für Neubauprojekte sind derzeit nicht förderfähig
- Bei einer Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten Sanierungsfahrplans ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Ob Ihr Bauvorhaben förderfähig ist und alle Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei einem individuellen Telefonat oder persönlichen Beratungstermin. Rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Sie!
Nähere Informationen zur BAFA, sowie Details zu deren Förderprogrammen erhalten Sie hier.
Profitieren Sie gleich doppelt: Wir übernehmen Ihre Antragsstellung
Sie haben Interesse an neuen Fenstern oder einer neuen Haustür, eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus? Oftmals wissen Sie als Kunde gar nicht, dass Sie Fördergelder in Anspruch nehmen können, geschweige denn, wie diese beantragt werden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die größtmögliche Unterstützung zu bieten. Daher übernehmen wir für Sie die gesamte KfW-Antragstellung und Abwicklung - kostenlos!
Was Sie dafür tun müssen? Bestimmte Förderpakete setzen eine unterschriebene Vollmacht voraus, damit wir den Antrag für Sie stellen dürfen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Kontoverbindung, damit die Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen werden kann.
Wichtige Information vorab: Grundsätzlich sind alle Gebäude ab Baujahr 1984 zuschussfähig. Gebäude aus dem Baujahr 1978-1984 müssen vorab auf Zuschussfähigkeit geprüft werden. Keine Sorge, das übernehmen wir.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Wir übernehmen die gesamte organisatorische Abwicklung
Durch unseren Service bleibt Ihnen der bürokratische Ablauf des BAFA-, oder KfW-Antrages erspart. Sie erhalten nach Abnahme unserer Arbeiten und Ausgleich der Rechnung den erforderlichen Verwendungsnachweis und damit die Freigabe zur Auszahlung des Zuschusses durch die BAFA/KfW auf die Gesamtinvestition auf Ihr Konto.
- Energie-Einsparungen bis zu 20%
Neue Fenster und Haustüren von Weru führen zu einer deutlichen Reduktion Ihrer Heizkosten (zwischen 10 und 20%)
- Günstige Fenster und Türen durch Zuschüsse
Durch die Inanspruchnahme der Fördergelder reduzieren sich die Kosten für Ihre neuen Fenster bzw. Haustüren um 10 bis zu 35%
- Fenster und Haustüren in hoher Qualität
Ein hoher Energieeffizienzstandard ist Voraussetzung für die Zuteilung, demnach ist die Qualität im Rahmen der Fördermaßnahme praktisch garantiert.
- Sicherheitsfenster- und Türen
Mit den Sicherheitsfenstern von Weru erhöhen Sie die Sicherheit für Ihr Zuhause und Ihre Familie. Eine Investition für Ihre Zukunft.