
15% BAFA-Förderung
Die BAFA fördert den Austausch von Fenstern und Außentüren, sowie sommerlichen Wärmeschutz mit 15% der förderfähigen Kosten. Die Umsetzung muss von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Beauftragung darf erst nach Bewilligung des Antrages erfolgen.
Wir haben Energieberater an der Hand, die die gesamte Antragstellung für Sie als kostenlosen Service anbieten. Rufen Sie uns an und unsere Experten prüfen, ob Fördermaßnahmen für Ihr Bauvorhaben verfügbar sind.
20% Paragraf §35c
Für energetische Maßnahmen kann bei zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude der §35c eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% bei der Erneuerung von Fenstern, Außentüren und dem sommerlichen Wärmeschutz geltend gemacht werden. Diese Ermäßigung teilt sich auf drei Kalenderjahre auf und beträgt in den ersten beiden Jahren 7% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (maximal 14.000€) und im letzten Jahr 6% (maximal 12.000€) für das begünstigte Objekt. Das Gebäude muss in diesem Fall älter als 10 Jahre sein. Für die Inanspruchnahme muss ein zertifizierter Fachbetrieb zur Ausführung beauftragt werden.
